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Wie wirkt sich der Energieausweis auf die Immobilienbewertung aus?

Die Einführung des Gebäudeenergieausweises geschah auf Grundlage der EU-Richtlinie 'Gesamtenergie-Effizienz von Gebäuden' Der Ausweis muss bei Verkauf oder Vermietung vorgelegt werden.
Der Energieausweis ermöglicht die Vergleichbarkeit von Bestandsgebäuden in Hinsicht auf den Energieverbrauch.
Weiterhin bietet er dem Eigentümer eine einfach und schnelle Hilfestellung als erste Grundlage für eine Modernisierung.
Auch für die Immobilienbewertung ist der Energieausweis ein Kriterium neben den bisher schon zu beachtenden Einflussgrößen.
Der energetische Zustandes eines Gebäudes geht aktuell verstärkt durch die Bewertung des Zustandes der Bausubstanz (bei Einfamilienhäusern) bzw. die erzielbare Miete/Pacht in die Ermittlung des
Markt- (Verkehrs-)wertes ein.  Vorhandene Instandhaltungsrückstände werden intensiver berücksichtigt.
Der Energieverbrauch ist auf Grundlage des Energieausweises bei den die Nutzer belastenden Kosten zu berücksichtigen. Die Energiekosten selbst erscheinen dabei nicht in der Wertermittlung.
Der Immobilienmarkt beachtet künftig die Betriebskosten verstärkt. Die Marktgängigkeit und der erzielbare Preis werden dadurch beeinflusst.

Für den vorausschauenden Immobilienbesitzer hebt sich seine regelmäßig instandgehaltene und modernisierte Immobilie positiv von anderen Objekten ab.
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