Wie wirkt sich der
Energieausweis auf die Immobilienbewertung aus?
Die
Einführung des Gebäudeenergieausweises geschah auf
Grundlage der EU-Richtlinie 'Gesamtenergie-Effizienz von
Gebäuden' Der Ausweis muss bei Verkauf oder
Vermietung vorgelegt werden.
Der Energieausweis ermöglicht die Vergleichbarkeit
von Bestandsgebäuden in Hinsicht auf den Energieverbrauch.
Weiterhin bietet er dem Eigentümer eine einfach und schnelle
Hilfestellung als erste Grundlage für eine Modernisierung.
Auch für die Immobilienbewertung ist der
Energieausweis ein Kriterium neben den bisher schon zu
beachtenden Einflussgrößen.
Der energetische Zustandes eines Gebäudes geht aktuell
verstärkt durch die Bewertung des Zustandes der Bausubstanz
(bei Einfamilienhäusern) bzw. die erzielbare Miete/Pacht in
die Ermittlung des
Markt- (Verkehrs-)wertes ein. Vorhandene
Instandhaltungsrückstände werden intensiver
berücksichtigt.
Der Energieverbrauch ist auf Grundlage des
Energieausweises bei den die Nutzer belastenden Kosten zu
berücksichtigen. Die Energiekosten selbst erscheinen dabei
nicht
in der Wertermittlung.
Der Immobilienmarkt beachtet künftig die Betriebskosten
verstärkt. Die Marktgängigkeit und der
erzielbare Preis werden dadurch beeinflusst.
Für
den vorausschauenden Immobilienbesitzer hebt sich seine
regelmäßig instandgehaltene und modernisierte
Immobilie positiv von anderen Objekten ab.
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